Liebe Schülerinnen, Schüler und Eltern,
soeben erreichte uns die Nachricht der neuen Verordnung zum Teil-Lockdown
(in Kraft von 02.11.2020 bis 30.11.2020)
DIE MUSIKSCHULEN DÜRFEN WEITERHIN GEÖFFNET BLEIBEN ! ! !
Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.Oktober 2020 dürfen Musikschulen als Bildungseinrichtung ihren Betrieb auch während des behördlich angeordneten Teil-Lock-Downs unter Berücksichtigung der in der Verordnung genannten Vorgaben aufrecht erhalten.