Kein Corona-Lockdown für Bildung
Musikschulen dürfen trotz des aktuellen Teil-Lockdowns als Teil des Bildungssystems unter Einhaltung der Vorgaben geöffnet bleiben.
Musikschulen dürfen trotz des aktuellen Teil-Lockdowns als Teil des Bildungssystems unter Einhaltung der Vorgaben geöffnet bleiben.